[18.03.2020] Umgang mit dem Corona-Virus an Schulen (7. Mail)
>>>>>>>>>> Beginn der SchulMail des MSB NRW >>>>>>>>>
Sehr geehrte Damen und Herren
nachstehend erhalten Sie weitere Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus im Schulbereich.
I. Informationen für Berufskollegs
1. Praktika
Entgegen den Aussagen in der SchulMail Nr. 4 vom 13.03.2020 sind Praktika im Zusammenhang mit Bildungsgängen der Berufskollegs, solange der Unterrichtsbetrieb ruht, nicht mehr zu absolvieren.
Lediglich Praktika im Zusammenhang mit Bildungsgängen der Fachschule für Sozialwesen und entsprechenden Bildungsgängen des beruflichen Gymnasiums, für die Anstellungsverträge zwischen Schülerinnen und Schülern und Trägern bestehen, sind von den Schülerinnen und Schülern zu absolvieren, wenn dies auf Grundlage der Gegebenheiten des jeweiligen Betriebs bzw. der jeweiligen Praktikumsstelle vor Ort möglich ist.
Wenn das Absolvieren nicht möglich ist, werden den Schülerinnen und Schülern durch die nicht vollständig absolvierten Praktika keine Nachteile entstehen.
2. Weitere Prüfungen
Weitere Prüfungen der Berufskollegs (z.B. Fachhochschulreife, Abitur in der Fachoberschule Klasse 13, Berufsabschlussprüfungen nach Landesrecht) werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt nachgeholt. Die Festsetzung der neuen Prüfungstermine erfolgt in Abstimmung zwischen dem Berufskolleg und der zuständigen Schulaufsichtsbehörde.
3. Duale Berufsausbildung
In der dualen Berufsausbildung sind gemäß § 15 Berufsbildungsgesetz (BBiG) Auszubildende für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und für Prüfungen freizustellen. Das bedeutet, dass die Schülerinnen und Schüler in den Fachklassen des dualen Systems ihre Ausbildung im Betrieb fortsetzen, solange der Schulbetrieb ruht und sofern der Betrieb nicht gesonderte Vorkehrungen zum Umgang mit dem Corona-Virus getroffen hat.
Zur Sicherung des Ausbildungserfolges sollen Berufskollegs im Rahmen der infrastrukturellen Voraussetzungen die gegebenen Möglichkeiten nutzen, Auszubildende gerade auch im Hinblick auf anstehende Prüfungen mit Aufgaben zu unterstützen. Ausbildungsbetriebe und Kammern sollen über gefundene Möglichkeiten informiert werden und prüfen, wie sie den Auszubildenden im Rahmen der organisatorischen Bedingungen Gelegenheit zur Bearbeitung schulischer Aufgaben geben.
4. Nutzung von Räumen für Kammerprüfungen
Die zuständigen externen Stellen (Kammern) wenden sich bei Bedarf an die jeweiligen Schulträger. Die Schulleitungen unterstützen die Kammern darin, Lösungen zur Sicherstellung der Prüfungen zu finden.
II. Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“
Mit der Einstellung des Unterrichtsbetriebs an den Schulen in Nordrhein-Westfalen sind ab Montag, 16.03.2020, auch alle außerschulisch durchgeführten Standardelemente im Rahmen der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA) – z. B. Berufsfelderkundungstage, Praxiskurse, Praktika oder die Teilnahme am Girls‘ Day/Boys‘ Day – bis auf Weiteres ausgesetzt. Ob und wie versäumte Elemente der Beruflichen Orientierung zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden, wird das Schulministerium zu gegebener Zeit entscheiden und Sie darüber informieren.
Erste Informationen zu „Kein Abschluss ohne Anschluss“ finden Sie hierzu im Bildungsportal.
III. Hinweis auf FAQ-Liste zur Not-Betreuung
Ab sofort steht Ihnen für die Beantwortung von Fragen im Zusammenhang mit der Notbetreuung an Schulen auch eine FAQ-Liste zur Verfügung, die fortlaufend aktualisiert wird. Auch diese finden Sie im Bildungsportal.
Das Krisenmanagement des Ministeriums und der Bezirksregierungen bleiben für schulische Krisen unter den bekannten Nummern erreichbar.
Weitere Informationen erhalten Sie zeitnah mit der SchulMail (Nr. 8).
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Richter
<<<<<<<<<< Ende der SchulMail des MSB NRW <<<<<<<<<<
Diese Nachricht wurde Ihnen im Auftrag des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) übermittelt.
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Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich an Herrn Benjamin Verhoeven, 0211 5867-3581, corona [at] msb [dot] nrw [dot] de