[17.03.2020] Umgang mit dem Corona-Virus an Schulen (6. Mail)
>>>>>>>>>> Beginn der SchulMail des MSB NRW >>>>>>>>>
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der SchulMail Nr. 5 habe ich Sie darüber informiert, dass wir an unseren Schulen ab Mittwoch, 18.03.2020, eine Notbetreuung einrichten werden. Damit unterstützen wir solche Eltern, die beide (oder als Alleinerziehende) im Bereich sog. Kritischer Infrastrukturen arbeiten und dort einen unverzichtbaren Beitrag zur Krankenversorgung oder zur Aufrechterhaltung einer Grundversorgung leisten. Soweit Schülerinnen und Schüler im Regelbetrieb an Angeboten des Ganztags teilnehmen, bezieht sich die Notbetreuung auch darauf. Hier sind die Träger der Betreuung i.S.v. § 9 Absatz 3 SchulG gefordert.
Schon an dieser Stelle danke ich Ihnen, Ihren Kollegien und den ansonsten Beteiligten für diesen solidarischen Beitrag sehr herzlich.
Die Entscheidung, welche Eltern diese Notbetreuung in Anspruch nehmen können, richtet sich nach einer Leitlinie des Gesundheitsministeriums vom 15.03.2020. Sie finden diese Leitlinie auch als Anlage zu dieser SchulMail.
Danach hat der jeweilige Arbeitgeber zu bescheinigen, dass die betroffenen Eltern im Bereich kritischer Infrastrukturen arbeiten und dort unabkömmlich sind. Die Eltern ihrerseits bestätigen, dass es für sie keine Alternative zu der Notbetreuung gibt. Als Schulleitung müssen Sie keine weitere Prüfung vornehmen, sondern können die Aufnahme eines Kindes auf diese Bescheinigung stützen.
Derzeit haben schon verschiedene Schulträger, aber auch Arbeitgeber entsprechende Formulare im Internet zum Download bereitgestellt. Auch das MSB stellt ab sofort im Bildungsportal (www.schulministerium.nrw.de) ein Formular zur Verfügung, das Sie Eltern zur Benutzung empfehlen können.
Sie sollten alle Formulare, die Ihnen vorgelegt werden, zunächst akzeptieren. Falls Sie Zweifel an der Seriosität eines solchen Formulars haben oder Ihnen das Anliegen eines Elternteils nicht plausibel erscheint, können Sie sich an Ihre zuständige Schulaufsichtsbehörde wenden. Die Bezirksregierungen bzw. die Schulämter werden Ihnen dafür durch Rundverfügung eine konkrete Ansprechperson benennen.
Bitte melden Sie der Schulaufsichtsbehörde noch am 18.03.2020, wie viele Schülerinnen und Schüler Sie am Mittwoch in die Notbetreuung aufgenommen haben.
Soweit erforderlich erhalten Sie weitere Informationen wie gewohnt mit einer der nächsten SchulMails.
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Richter
<<<<<<<<<< Ende der SchulMail des MSB NRW <<<<<<<<<<
Diese Nachricht wurde Ihnen im Auftrag des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) übermittelt.
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Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich an Herrn Benjamin Verhoeven, 0211 5867-3581, benjamin [dot] verhoeven [at] msb [dot] nrw [dot] de